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Ratgeber · Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz: die wichtigsten Regeln

Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit — das ArbZG in verständlichem Deutsch.

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Worum geht's beim Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt deine Gesundheit: Es begrenzt, wie lange du am Tag arbeiten darfst, schreibt Pausen und Ruhezeiten vor und regelt Nacht- und Sonntagsarbeit. Es gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — Ausnahmen gibt es nur für wenige Gruppen, zum Beispiel leitende Angestellte. Hier sind die Regeln, die im Alltag wirklich zählen.

Keine Rechtsberatung: Diese Übersicht ersetzt keine anwaltliche Beratung. Im Streitfall helfen Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

§ 3 — Wie lange darf ich am Tag arbeiten?

Regel: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.

Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden — aber nur, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet wird. Wer also in einer stressigen Phase 10-Stunden-Tage schiebt, muss das später durch kürzere Tage ausgleichen.

Merke: Samstag gilt als Werktag. Die 48-Stunden-Woche (6 × 8) ist damit die gesetzliche Obergrenze im Schnitt — deine vertragliche Arbeitszeit liegt normalerweise darunter.

§ 4 — Pausen: das steht dir zu

Regel: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.

Praktisch wichtig:

  • Pausen müssen im Voraus feststehen — nicht irgendwann zwischendurch.
  • Bei über 6 Stunden darf die Pause in Teile von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Pausen sind keine Arbeitszeit — sie werden nicht bezahlt und müssen bei jeder Stundenberechnung abgezogen werden.
  • Jugendliche und Schwangere haben strengere Sonderregeln.

§ 5 — Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

Regel: Nach Feierabend hast du Anspruch auf 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Wer um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 9:00 Uhr wieder anfangen. In bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehr) kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden — dann muss die fehlende Stunde aber innerhalb eines Monats nachgeholt werden.

Nachtarbeit (§ 2 und § 6)

Nachtzeit ist die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr (in Bäckereien ab 22:00 Uhr). Wer regelmäßig mehr als 2 Stunden davon arbeitet, ist Nachtarbeitnehmer — dafür gelten schärfere Grenzen:

  • Maximal 8 Stunden pro Werktag.
  • Verlängerung auf 10 Stunden nur, wenn der Ausgleich auf 8 Stunden innerhalb eines Monats erfolgt (nicht erst nach 6 Monaten wie bei Tagarbeit).
  • Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen — und können unter Umständen auf einen Tagesarbeitsplatz wechseln.

Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 9)

Regel: An Sonntagen und Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.

Ausnahmen gibt es für viele Bereiche — Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Gaststätten, Verkehr, Landwirtschaft und mehr. Wer sonntags arbeitet, bekommt dafür einen Ersatzruhetag: Bei Sonntagsarbeit innerhalb von 2 Wochen, bei Feiertagsarbeit innerhalb von 8 Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen übrigens beschäftigungsfrei bleiben.

Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen das Gesetz verstößt?

  • Ansprechen: Oft ist es Unwissenheit oder schlechte Planung — ein sachliches Gespräch löst vieles.
  • Betriebsrat: Falls vorhanden, ist das deine erste Anlaufstelle — er hat bei Arbeitszeitfragen ein Mitbestimmungsrecht.
  • Aufsichtsbehörde: Für die Einhaltung des ArbZG sind die Gewerbeaufsichtsämter (je nach Bundesland anders benannt) zuständig — Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Dokumentieren: Führe deine eigenen Stundenaufzeichnungen. Wie das geht, steht in unserer Anleitung Überstunden berechnen.

Häufige Fragen

Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobs?
Ja. Das ArbZG gilt unabhängig von der Stundenzahl — auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Azubis (für Azubis gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz).
Darf mein Chef mich zu Überstunden zwingen?
Nur wenn es arbeitsvertraglich oder tariflich geregelt ist — oder im echten Notfall. Und selbst dann nie über die 10-Stunden-Grenze des § 3 hinaus. „Freiwillig" länger bleiben, weil alle es tun, ist keine Pflicht.
Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Ja, Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz gilt vollständig als Arbeitszeit. Rufbereitschaft zu Hause dagegen nur, wenn du tatsächlich gerufen wirst — die reine Erreichbarkeit zählt nicht.