Worum geht's beim Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt deine Gesundheit: Es begrenzt, wie lange du am Tag arbeiten darfst, schreibt Pausen und Ruhezeiten vor und regelt Nacht- und Sonntagsarbeit. Es gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — Ausnahmen gibt es nur für wenige Gruppen, zum Beispiel leitende Angestellte. Hier sind die Regeln, die im Alltag wirklich zählen.
§ 3 — Wie lange darf ich am Tag arbeiten?
Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden — aber nur, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet wird. Wer also in einer stressigen Phase 10-Stunden-Tage schiebt, muss das später durch kürzere Tage ausgleichen.
Merke: Samstag gilt als Werktag. Die 48-Stunden-Woche (6 × 8) ist damit die gesetzliche Obergrenze im Schnitt — deine vertragliche Arbeitszeit liegt normalerweise darunter.
§ 4 — Pausen: das steht dir zu
Praktisch wichtig:
- Pausen müssen im Voraus feststehen — nicht irgendwann zwischendurch.
- Bei über 6 Stunden darf die Pause in Teile von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Pausen sind keine Arbeitszeit — sie werden nicht bezahlt und müssen bei jeder Stundenberechnung abgezogen werden.
- Jugendliche und Schwangere haben strengere Sonderregeln.
§ 5 — Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Wer um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 9:00 Uhr wieder anfangen. In bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehr) kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden — dann muss die fehlende Stunde aber innerhalb eines Monats nachgeholt werden.
Nachtarbeit (§ 2 und § 6)
Nachtzeit ist die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr (in Bäckereien ab 22:00 Uhr). Wer regelmäßig mehr als 2 Stunden davon arbeitet, ist Nachtarbeitnehmer — dafür gelten schärfere Grenzen:
- Maximal 8 Stunden pro Werktag.
- Verlängerung auf 10 Stunden nur, wenn der Ausgleich auf 8 Stunden innerhalb eines Monats erfolgt (nicht erst nach 6 Monaten wie bei Tagarbeit).
- Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen — und können unter Umständen auf einen Tagesarbeitsplatz wechseln.
Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 9)
Ausnahmen gibt es für viele Bereiche — Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Gaststätten, Verkehr, Landwirtschaft und mehr. Wer sonntags arbeitet, bekommt dafür einen Ersatzruhetag: Bei Sonntagsarbeit innerhalb von 2 Wochen, bei Feiertagsarbeit innerhalb von 8 Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen übrigens beschäftigungsfrei bleiben.
Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen das Gesetz verstößt?
- Ansprechen: Oft ist es Unwissenheit oder schlechte Planung — ein sachliches Gespräch löst vieles.
- Betriebsrat: Falls vorhanden, ist das deine erste Anlaufstelle — er hat bei Arbeitszeitfragen ein Mitbestimmungsrecht.
- Aufsichtsbehörde: Für die Einhaltung des ArbZG sind die Gewerbeaufsichtsämter (je nach Bundesland anders benannt) zuständig — Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
- Dokumentieren: Führe deine eigenen Stundenaufzeichnungen. Wie das geht, steht in unserer Anleitung Überstunden berechnen.